Wir bleiben in der weiten Welt der Kapitalmaßnahmen und blicken auf einen radikalen Schritt, den kein Aktionär in seiner Investment-Kariere erleben möchte: den Kapitalschnitt. Was es damit auf sich hat, ist Thema dieses Wissensbeitrags.
Was ist ein Kapitalschnitt?
Erhält man die Mitteilung, dass ein börsennotiertes Unternehmen einen Kapitalschnitt durchführen will, schrillen alle Alarmglocken bei Investoren und Anlegern. Konkret bedeutet diese Maßnahme, dass der Vorstand des Unternehmens das nominell vorhandene Kapital der Aktiengesellschaft herabsetzt und gleichzeitig eine Kapitalerhöhung durchführt.
Der daraus entstehende Schaden für Aktionäre ist erheblich: Ein Teil ihrer Aktien wird durch die Herabsetzung des nominellen Kapitals ohne Entschädigung eingezogen. Um der in Schieflage geratenen Gesellschaft einen Neustart zu ermöglichen, wird mithilfe der oben erwähnten Kapitalmaßnahme frisches Geld in das Unternehmen gepumpt.
Kurz gesagt: Die Aktionäre zahlen zweimal, einmal mit ihren Anteilen und das andere Mal mit einer Verwässerung ihrer verbliebenen Anteile.
Kapitalschnitt aus Unternehmenssicht
Damit es zu einem Kapitalschnitt kommt, ist in der Regel eine Serie von Verlusten vorausgegangen. Verluste, die nicht nur die Bilanz verheert haben, sondern die finanzielle Substanz der Gesellschaft angegriffen haben.
Aus Unternehmenssicht vollzieht sich folgender Prozess: Das Grundkapital wird in Höhe des Bilanzverlusts herabgesetzt und mit diesem verrechnet. Dadurch verschwinden die Verluste mit einem Federstrich aus den Büchern der Aktiengesellschaft. Der neue Nennwert einer Aktie reduziert sich um den Bilanzverslust.
Mit der darauffolgenden Kapitalerhöhung schafft das Management eine um Verluste bereinigte Investitionsgrundlage für neue Aktionäre und Gesellschafter. Dadurch kann verloren gegangenes Vertrauen am Markt wiederhergestellt werden und einen Turnaround in der Zukunft ermöglichen. Somit gleicht der Kapitalschnitt eher einer Sanierungsmaßnahme auf Kosten der Altaktionäre.
Beispiele für einen Kapitalschnitt
Im Zuge der Gaskrise vor mehr als 2 Jahren geriet der deutsche Energiekonzern Uniper zeitweise in eine bedrohliche Schieflage. Der Bund musste einschreiten und das Unternehmen mit Staatshilfen in Höhe von 20 Milliarden € stützen. Andernfalls drohte ein Bankrott. Durch die Rettung erwarb der Bund mehr als 99% der Anteile des Konzerns.
Im Oktober 2023 gab der Vorstand von Uniper bekannt, dass die Gesellschaft einen Kapitalschnitt vollziehen werde, bei dem das Grundkapital von rund 14 Milliarden auf 476 Millionen € herabgesetzt werde. Der nominelle Nennwert sank von 1,70 auf 1 €.
Gleichzeitig wurden Aktien in einem Verhältnis von 20 zu 1 zusammengelegt.
Für Uniper bedeuten die Maßnahmen, dass der Bund als Hauptanteilseigner bis 2028 seinen geplanten Ausstieg schrittweise vollziehen kann. Allerdings – und dies muss einschränkend gesagt werden – müssen Bund und Altaktionäre mit spürbaren Verlusten rechnen.
Weitere Beispiele für harte Kapitalschnitte aus der jüngeren Vergangenheit sind der österreichische Kabelspezialist Leoni und das Leverkusener Unternehmen Biofrontera. In allen Fällen bluten die Altaktionäre unter den Sanierungsmaßnahmen.
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