Kapitalerhöhung

In der heutigen Ausgabe der Börsenbegriffe beschäftigen wir uns mit einer Kapitalmaßnahme, die als unpopulär gilt und häufiger im elektronischen Postfach aufflackert, als es den meisten Anlegern lieb ist: die Kapitalerhöhung.  

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Was ist eine Kapitalerhöhung?  

Unter einer Kapitalerhöhung versteht man die Aufnahme frischen Kapitals bei einer Aktiengesellschaft mithilfe von internen oder externen Investoren. In den meisten Fällen hat diese Maßnahme zum Ziel, Expansionsbestrebungen oder neue, kapitalintensive Projekte zu finanzieren.  

Genau genommen betrifft eine Kapitalerhöhung nicht nur börsennotierte Aktiengesellschaften, sondern auch andere Rechtsformen wie GmbHs, Kommanditgesellschaften oder Personenhandelsgesellschaften. Bei der zuletzt genannten sind Erhöhungen selten, weil die Gesellschafter mit ihrem persönlichen Vermögen haften.  

Allerdings ist sie für börsennotierte Unternehmen und Konzerne eine typische und häufig gewählte Maßnahme. Dafür gibt es zwei wesentliche Gründe: Erstens begrenzt sich die Haftungsmasse einer Aktiengesellschaft auf das vorhandene Vermögen und nicht darüber hinaus. Zweitens sind Kapitalerhöhungen eine der wichtigsten Finanzierungsquellen für kapitalstarke Konzerne.  

Formen der Kapitalerhöhung 

Abhängig von der Herkunft der Investoren gibt es zwei wesentliche Formen, um eine Kapitalerhöhung durchzuführen. Zum einen gibt es effektive Kapitalerhöhungen, bei denen externe Investoren angezogen werden sollen. Man spricht in diesem Fall von einer Außenfinanzierung. Zum anderen können Aktiengesellschaften auch eine Innenfinanzierung durchführen und mithilfe von internen Investoren frisches Kapital aufnehmen.  

Effektive Kapitalerhöhung  

Bei einer effektiven Kapitalerhöhung handelt es sich also um eine Außenfinanzierung. Dabei werden neue Aktien zu einem bestimmten Preis emittiert. Diese neuen Aktien werden als „junge Aktien“ bezeichnet und stehen Aktionären ab der Ausgabe zum Kauf zur Verfügung.  

Altaktionäre erhalten in der Regel ein befristetes Bezugsrecht, mit dem sie ihren Anteil in Höhe ihrer Beteiligung angleichen können. Der Grund: Die neu ausgegebenen Aktien erhöhen die gesamte Anzahl der im Umlauf befindlichen Aktien und verwässern den Bestand alter Aktionäre.  

Nominelle Kapitalerhöhung 

Bei einer nominellen Kapitalerhöhung vollzieht sich eine Innenfinanzierung. Auch hier erhöht sich die Anzahl vorhandener Aktien, allerdings stemmt das Unternehmen die Kapitalerhöhung aus eigenen Mitteln. Die Mittel dafür können z. B. aus Gewinn- oder Kapitalrücklagen entnommen werden. Es fließt also kein Kapital von externen Quellen in das Unternehmen.  

Die neu ausgegebenen Aktien werden als „Berichtigungsaktien“ bezeichnet und führen dazu, dass der Nennwert einzelner Aktien sinkt. Warum? Die Anzahl im Umlauf befindlicher Aktien hat sich erhöht, ohne dass mehr Kapital zugeführt wird. Der gefallene Aktienpreis soll neue Anleger und Investoren anziehen. Im Gegensatz zur effektiven Kapitalerhöhung erhalten Altaktionäre kein Bezugsrecht. 

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