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Bayer: Pure Enttäuschung

Manuel / 27.05.21 / 10:19

Die Hoffnung auf eine Vergleichseinigung in der Roundup-Causa hat sich für den Bayer-Konzern (WKN: BAY001) zerschlagen. Als Reaktion kündigte der Pharma- und Agrarriese noch in der Nacht einen 5-Punkte-Plan an. Das Papier notiert -4,17% tiefer bei 52,68 Euro.

Wie Bayer mitteilte, mache es die richterliche Entscheidung „unmöglich, den vorgeschlagenen nationalen Lösungsmechanismus unter der Aufsicht dieses Gerichts weiterzuentwickeln, der die fairste und effizienteste Lösung für alle Parteien gewesen wäre“.

Zuvor hatte US-Bundesrichter Vince Chhabria die vorläufige Genehmigung des vorgeschlagenen Lösungsmechanismus verweigert. Im Rahmen dessen hätte Bayer gemäß einer Einigung mit Klägeranwälten zwei Milliarden US-Dollar zur Beseitigung künftiger Glyphosat-Klagen gezahlt. Die zwei Milliarden US-Dollar sind Teil eines 11-Milliarden-Dollar-Pakets mittels dem Bayer durch Ausgleichszahlungen die Roundup-Rechtsstreitigkeiten hinter sich lassen möchte.

Vertrieb von Roundup an US-Privatkunden auf dem Prüfstand

Der neue Mehrpunkte-Plan bündelt rechtliche und kommerzielle Maßnahmen, um „die Risiken durch mögliche künftige Rechtsstreitigkeiten zu Roundup zu minimieren“.

Bayer teilte unter anderem mit, dass es zwar weiterhin auf dem US-amerikanischen Privatkundenmarkt für glyphosatbasierte Produkte aktiv sein werde, parallel würde jedoch gemeinsam mit Partnern „die Zukunft auf diesem Markt diskutiert“.

Bayers Absicht, sich schnell loszulösen von den ungeliebten, teuren US-Rechtsstreitigkeiten um sein Herbizidprodukt Roundup, geht nicht auf. Der Unkrautvernichter der US-Tochter Monsanto steht unter Verdacht, gesundheitlich geschädigt zu haben, unter anderem Krebsrisiken werden mit dem Gebrauch von Roundup begründet. Bis dato hatte Bayer sich mit 125.000 Klägern, die das Produkt im Privatgebrauch verwendet hatten, auf neun Milliarden US-Dollar Ausgleichszahlungen verständigt.

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Interessenkonflikt: Der Herausgeber hält Aktien des besprochenen Unternehmens Bayer. Somit besteht konkret und eindeutig ein Interessenkonflikt. Der Herausgeber beabsichtigt, die Aktien – je nach Marktsituation auch kurzfristig – zu kaufen oder zu veräußern und könnte dabei von erhöhter Handelsliquidität profitieren.

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