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Gazprom-Aktie: Anleger sollten um ihr Recht kämpfen!

Andreas Lambrou / 08.07.22 / 13:58

Tausende Anleger wollen wissen, wie es mit ihren ADRs von Gazprom (WKN: 903276) weitergeht. Jetzt gibt es Neuigkeiten: Eine Umwandlung in Gazprom-Stammaktien (WKN: 766162) oder alternativ ein Verkauf der ADR-Scheine wurde mit dem neuen Sanktionspaket der EU offenbar unmöglich gemacht. Die Bedrohung einer widerrechtlichen Enteignung scheint größer zu werden.

Kaum ein Tag vergeht, an dem EU-Politiker nicht betonen, dass die Sanktionsmaßnahmen gegen Russland gerichtet seien und Russland die volle Verantwortung für die exorbitant gestiegenen Gaspreise innerhalb der EU trage.

Mit der Verabschiedung des 6. Sanktionspakets gegen Russland wurden von der EU-Seite jetzt weitere einschneidende Maßnahmen beschlossen, die den Kapital- und Dienstleistungsverkehr zwischen den EU-Staaten und Russland weiter einschränken.

Schlussendlich bedeutet dies wohl auch für Gazprom-Aktionäre, dass europäische Banken und Broker den Umtausch von ADRs in Stammaktien nicht mehr durchführen dürfen.

Der Börsendienst Fuchsbriefe schreibt dazu:

Der Zahlungsabwickler Clearstream hat mitgeteilt, dass sämtliche Aktivitäten zum Umtausch betroffener ADR in Aktien ausgesetzt sind. Grund ist das 6. Sanktionspaket der EU. Die Generaldirektion Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und Kapitalmarktunion (FISMA) der Europäischen Kommission hat klargestellt, dass aufgrund der Verordnung alle Handelsaktivitäten mit russischen Wertpapieren verboten sind.

Leider haben sich Banken und Broker anscheinend schon vor diesem Sanktionspaket durch mutmaßlich fahrlässiges Unterlassen bereits entsprechender Anweisungen von Anlegerseite positioniert und damit womöglich gegen die Aktionärsrechte verstoßen.

Mit dem neuen Sanktionspaket wird dieses mögliche Fehlverhalten nun leider rechtlich legitimiert.

Wie ich in meinem letzten Artikel schrieb, würde die russische Rechtsprechung eigentlich den Transfer oder die Einlösung von ADRs in Stammaktien erlauben. Voraussetzung dafür wäre allein eine russische Verwahrung der Papiere gewesen.

Dies hätte theoretisch sogar mittels eines Wertpapierübertragung auf ein Depot bei einer russischen Bank oder einem Broker möglich gemacht werden können.

Mit dem neuen Sanktionsmaßnahmen droht die kalte Enteignung

Doch ein Satz aus dem jüngsten Sanktionspaket dürfte Aktionäre besonders beschäftigen:

Jeder, der im Gebiet der EU gegen EU-Sanktionen verstößt, und jeder Staatsangehörige eines Mitgliedstaats, der dies tut, muss mit Bestrafung rechnen.

Sprich: Je nach Auslegung des Gesetzes könnten nach meinem Verständnis im Extremfall selbst Privataktionäre bestraft werden, die nun versuchen, ihre ausländischen Hinterlegungsscheine von russischen Aktien (ADRs/GDRs) in russische Stammaktien umzutauschen.

Ihre Aktien sind trotzdem noch nicht wertlos

Nachdem sich die russischen Gazprom-Aktien an der Börse Moskau selbst nach der kürzlich erfolgten Aussetzung der Dividendenzahlungen wieder stabilisiert haben, haben sich die Aussichten für die Wahrung der Rechte der ADR-Anteilseigner nun deutlich verschlechtert.

Bis die Aktien ungültig und wertlos verfallen könnten, sollte mindestens noch ein weiteres Jahr vergehen.

Appellieren Sie als Betroffene an die Politiker!

Eigentumsrechte an Aktien und Anleihen sind eine Grundvoraussetzung für die Funktion des Finanzsystems, des Kapitalmarkts sowie der Altersvorsorge.

Aktionäre von Gazprom, Lukoil, Rosneft oder Norilsk Nickel sollten diese Zeit nutzen, um politisch aktiv zu werden.

Wenngleich das Leid von ausgeplünderten Privatanlegern bei oft selbstgefälligen Politikern leider auf taube Ohren stoßen dürfte, halte ich es aus Aktionärssicht trotzdem für meine Bürgerpflicht, mich dennoch für die Wahrung meiner Eigentumsrechte einzusetzen.

Dies können Aktionäre tun, indem sie ihren Parlamentariern als Volksvertretern direkt schreiben. Mein Vorschlag:

Abgesehen von Klagen und Sammelklagen können Sie sowohl Ihre Zustimmung als auch die Ablehnung eines Teils der EU-Sanktionen ansprechen oder Ihr Lob oder Ihren Unmut gegen die Einschränkung Ihrer Aktionärsrechte aussprechen.

Seien Sie mutig und nutzen Sie wie auch die Bürger der Ukraine und Russlands ihre demokratischen Rechte.

Beispielhaft möchte ich hier einen Brief des Bautzener Landrats Michael Harig nennen.

Dieser schilderte in einem Schreiben an die Bundesregierung seine Bedenken im Hinblick auf die mit dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine verbundenen Sanktionen und deren Auswirkungen.

In der Sächsischen Zeitung heißt es:

Harig machte darin deutlich, dass er den Krieg und das russische Vorgehen verurteilt, schätzt aber auch ein, dass Embargos 'ohne scheinbare Rücksicht auf Verluste' umgesetzt würden. Er befürchtet einen großen wirtschaftlichen Schaden in Deutschland und sieht den sozialen Frieden in Frage gestellt.

Keine Frage: Der laut mehrheitlicher Auffassung der Vereinten Nationen als völkerrechtswidrig eingestufte Angriffskrieg muss Konsequenzen haben. Entsprechende Maßnahmen zur Beendigung des Krieges und Wiederherstellung eines tragfähigen Friedens auf europäischem Boden finden darum grundsätzlich meine unmissverständliche Zustimmung.

Wie Landrat Harig halte ich jedoch die offensichtliche mutwillige Beschädigung von eigenen wirtschaftlichen Interessen für äußerst problematisch und nicht zielführend.

Im Gegenteil: Die einseitigen Schuldzuweisungen beschneiden im Falle einiger finanzieller Sanktionsmaßnahmen vor allem die Rechte von europäischen Anlegern in russischen Wertpapieren wie Gazprom.

Die Eigentumsrechte werden hierdurch grundlos und in erheblichem Maße beeinträchtigt. Im Endeffekt könnte eine komplette Enteignung von russischen ADR-Besitzern wie Gazprom-Aktien dazu führen, dass die russische Seite eine deutliche Aufwertung ihrer Aktien erhält, während Investoren aus der EU faktisch mit leeren Händen dastünden.

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