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Aeterna Zentaris: Erneute Kursexplosion nur Strohfeuer?

Marc Rendenbach / 19.01.16 / 16:41

Aeterna Zentaris (WKN: A1439Z) blüht wieder auf, gewinnt im Tagesverlauf heute rund 40% an Börsenwert hinzu. Die Biotech-Hoffnung gab vorbörslich ein erfolgreiches Meeting mit dem zuständigen Untersuchungskomitee in Bezug auf eines seiner in Entwicklung befindlichen Medikamente bekannt.

Die Phase-3-Bestätigungsstudie für Macrilen, ein Mittel zur Erkennung und Bewertung von hormonbedingten Wachstumsstörungen, läuft scheinbar nach Plan. Der heutigen Mitteilung zufolge sollte es wie vorgesehen bis Ende des Jahres zu einem Studienabschluss kommen. Ein 77 Experten umfassendes Untersuchungsgremium hat sich in einem Zwischenfazit offensichtlich positiv geäußert. Einen Zulassungsantrag plant Aeterna Zentaris für Mitte 2017. Bis Ende kommenden Jahres könnte Macrilen - positive Studiendaten vorausgesetzt - dann auf dem Markt sein.

Macrilen ist neben Aeternas Krebswirkstoff Zoptrex eher ein Nischenprodukt und dürfte zukünftig bestenfalls für zweistellige Millionenumsätze verantwortlich zeichnen. Doch immerhin: Allein eine Kommerzialisierung von Macrilen dürfte den Börsenwert des Unternehmens deutlich heben, da selbst der Cashbestand der Firma derzeit deutlich höher ist als die gesamte Marktkapitalisierung.

Mindestens so erfreuliche News wie bei Aeterna Zentaris erwarten wir kurzfristig bei einem anderen, heißen Biotechwert: Beim Brustkrebsspezialisten Atossa Genetics (WKN: A1J79S) wird derzeit noch gedrückt was das Zeug hält, doch sind wir uns sicher, dass es mit baldigen guten Nachrichten und anziehendem Handelsvolumen noch schneller in die andere Richtung gehen wird. Wie aus einem Filing vom 16. Dezember hervorgeht, steht Atossa unmittelbar vor dem Start einer extrem bedeutenden Phase-2-Studie, durchgeführt von der New Yorker Columbia University. Hierbei soll der zur Behandlung von Frühphasen-Brustkrebs eingesetzte Wirkstoff Fulvestrant zusammen mit den von Atossa entwickelten und patentierten Mikrokathetern zum Einsatz kommen. Laut Atossa könne sich das klinische Programm für den sogenannten 505(b)(2)-Status der US-Gesundheitsbehörde FDA qualifizieren, was eine günstigere und schnellere Kommerzialisierung ermöglicht.

Fulvestrant ist bekannt unter dem Markennamen Faslodex und sorgte zuletzt bereits für 720 Millionen Dollar Jahresumsatz! Verkauft wird das Medikament derzeit vom Pharmagiganten AstraZeneca mit einer Marktkapitalisierung von knapp 80 Milliarden Dollar. Atossas Technologie ermöglicht laut ersten Untersuchungen eine um das 20.000-fache höhere Konzentration, indem der Wirkstoff direkt über die Brustwarze anstatt über eine Spritze in den Po verabreicht wird. Dies kann die riesigen Kosten der Behandlung von derzeit fast 2.000 Dollar pro Monat und Patientin dramatisch senken. Dass Atossa im vergangenen Jahr mit Cindy Atha eine ehemalige Führungskraft von AstraZeneca gewinnen konnte, erscheint in diesem Zusammenhang mehr als nur eine Randnotiz zu sein. Eine Partnerschaft dürfte für beide Seiten von großem Interesse sein und erscheint nur folgerichtig.

Neben der Fulvestrant-Studie winken bei Atossa in den kommenden Wochen und Monaten weitere Kurstreiber. Allen voran über das Blockbuster-Potenzial des Afimoxifene Gels hatten wir schon berichtet. Darüber hinaus wird das Unternehmen durch den im Dezember vollzogenen Verkauf seiner Diagnostiksparte ab Ende dieses Jahres regelmäßige Einnahmen ohne zugehörige Kosten verbuchen können. Der Börsenwert ist mittlerweile auf unglaubliche 5 Millionen Dollar geschrumpft. Atossa ist schuldenfrei und finanziert sich im Gegensatz zu vielen Vergleichsfällen nicht über aktionärsfeindliche und undurchsichtige Warrants. Es steht ein Kurs-Vervielfacher vor der Tür!

Interessenkonflikt
Der Autor dieser Publikation hält zum Zeitpunkt der Veröffentlichung Aktien des besprochenen Unternehmens und hat – wie andere Aktionäre auch – eventuell die Absicht, diese – auch kurzfristig – zu kaufen oder zu veräußern und könnte dabei insbesondere von erhöhter Handelsliquidität profitieren. Hierdurch besteht konkret und eindeutig ein Interessenkonflikt. Für diesen Beitrag redaktionell verantwortlich ist der Autor als freiberuflicher Journalist. Bitte beachten Sie unseren vollständigen Haftungsausschluss und weitere Hinweise gemäß §34b Abs. 1 WpHG in Verbindung mit FinAnV (Deutschland) unter: sharedeals.de/haftungsausschluss.

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