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Epigenomics mit Hammer-Meldung: Jetzt ist es zu spät!

Marc Rendenbach / 26.04.17 / 7:50

Die heute veröffentlichten Finanzergebnisse von Epigenomics (WKN: A11QW5) interessieren den Markt nur noch am Rande. Das durch seinen Darmkrebstest proColon bekannte Molekulardiagnostik-Unternehmen hat ein Übernahmeangebot vorliegen. Dies liegt rund 50% über dem gestrigen Börsenschlusskurs.

Die Beteiligungsgesellschaft Blitz F16-83 GmbH bietet Epigenomics-Aktionären insgesamt 7,52 Euro je Aktie in bar, was einer Bewertung von 171 Millionen Euro entspricht. Der Aufschlag auf den gewichteten durchschnittlichen dreimonatigen Börsenkurs vor Bekanntgabe liegt bei 49,9%. Für einen Transaktionsvollzug müssen 75% der Anteilseigner der Übernahme zustimmen. Die Epigenomics-Aktie nähert sich heute erwartungsgemäß der gebotenen Kaufsumme an.

Schwacher Ausblick

Epigenomics gab derweil einen schwachen Ausblick auf das laufenden Geschätsjahr bekannt. Trotz der erfolgten Zulassung von proColon in den USA im vergangenen Jahr erwartet das Management nicht mehr als ein Umsatz auf Vorjahresniveau. Zudem soll das EBITDA auf -12 bis -13,5 Millionen Euro sinken. Aktionäre dürften der Übernahme nach Vorlage des ernüchternden Zahlenwerks offener gegenüberstehen.

Wo gibt es den Mega-Buyout?

Unser neuer Biotech-Favorit Palatin Technologies (WKN: A1C538) legt seit unserer Vorstellung mit 10 guten Kaufgründen bereits los wie die Feuerwehr und gewinnt in einer Woche rund 30% hinzu. Sollte es hier bis zu den im Mai anstehenden Quartalszahlen zu einem Buyout kommen, winkt ein weitaus größerer Hebel als im Falle Epigenomics von vielleicht vielen 100%. Doch auch ohne eine Übernahme ist es bei Palatin höchste Zeit für eine fundamentale Neubewertung.

Interessenkonflikt
Der Autor dieser Publikation hält zum Zeitpunkt der Veröffentlichung Aktien des hier besprochenen Unternehmens Palatin Technologies und hat die Absicht, diese – auch kurzfristig – zu veräußern und könnte dabei insbesondere von erhöhter Handelsliquidität profitieren. Hierdurch besteht konkret und eindeutig ein Interessenkonflikt. Bitte beachten Sie unseren vollständigen Haftungsausschluss und weitere Hinweise gemäß §34b Abs. 1 WpHG in Verbindung mit FinAnV (Deutschland) unter: sharedeals.de/haftungsausschluss.

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