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Bee Vectoring: CEO spricht von möglicher Übernahme

Marc Rendenbach / 08.02.17 / 12:54

Zu unserem Agrar-Tipp Bee Vectoring Technologies (WKN: A14WDZ) erreicht uns aktuell ein hochspannendes Interview. Im amerikanischen Midas Letter des renommierten Unternehmers und Investors James West spricht Bee-CEO Ashish Malik unter anderen über eine potenzielle Übernahme.

Bee Vectoring Technology und seine einzigartige, patentierte Technologie hatten wir Ihnen vor zwei Wochen ausführlich vorgestellt. Nur einen Tag später erreichten uns positive Nachrichten bezüglich des laufenden Zulassungsverfahrens für das Bio-Pestizid BVT-CR7. Mit Genehmigung der Environmental Protection Agency könnte das erste Bee-Produkt dann ab 2018 im Mega-Markt USA verkauft werden.

Auf den Spuren von Nano One Materials?

SD-Leser erinnern sich noch gut an unseren Tipp Nano One Materials (WKN: A14QDY) vom November 2015. Die Aktie kostete damals gerade mal 0,13 Euro und notierte gestern bei 0,60 Euro rund 360% höher.  Etwas geduldige Anleger, die das Potenzial einer möglicherweise bahnbrechenden Technologie zur effizienteren Herstellung von Lithiumbatterien erkannt haben, wurden belohnt. Obwohl Nano One noch keine operativen Umsätze einfährt, beläuft sich der Börsenwert nun schon auf 50 Millionen CAD.

Die Parallelen von Nano One zu Bee Vectoring Technology sind an vielen Stellen verblüffend. Zwar hat Nano One nichts mit der Agrarwelt zu tun, doch handelt es sich wie bei Bee Vectoring ebenfalls um eine hochtalentierte Technologieschmiede mit vergleichbarem Kommerzialisierungsstatus. Zudem sehen wir Ähnlichkeiten bei der Kapitalstruktur, dem reichhaltigen Patentportfolio, der Go-to-Market-Strategie sowie dem letztendlichen Marktpotenzial. Mit nur 11 Millionen Euro Marktkapaitalisierung steht Bee Vectoring zudem bewertungstechnisch noch ungefähr da, wo Nano One vor einem Jahr stand.

"Viele Meilensteine" in Arbeit

Das aktuelle Interview mit CEO und Ex-Bayer-Manager Ashish Malik stimmt uns positiver denn je, was die kommenden Monate angeht. So arbeite man derzeit an "vielen Meilensteinen", während zugleich der Zulassungsprozess für das erwähnte Bio-Pestizid BVT-CR7 laufe. Und obwohl Malik das Unternehmen mit dem Ziel führe, "ein starker, unabhängiger Player" zu sein, deutet er ein mögliches Übernahmeszenario an. "Wenn wir mit diesen Unternehmen arbeiten und sie mehr und mehr mit unserer Technologie vertraut werden, ist das eine Möglichkeit", so Malik.

Zunächst aber möchte Malik strategische Partnerschaften forcieren, an denen ebenfalls intensiv gearbeitet werde. Hierbei könne es sich um F&E-Partner, Partner für die Kommerzialisierung oder Partner rund um die Versorgung der Bienen handeln, die das Unternehmen für sein System benötigt.

Langsam aber sicher könnte sich ein charttechnischer Ausbruch anbahnen

Langsam aber sicher könnte sich ein charttechnischer Ausbruch anbahnen. Quelle: ariva.de

Stichtag 30. März

Ausgebremst wird der Aktienkurs unserer Ansicht nach höchstens noch durch ausstehende Warrants mit Ausübungspreis 0,25 und 0,27 CAD. Diese liegen immerhin noch deutlich unter dem aktuellen Börsenkurs von 0,31 CAD. Per Ende September waren insgesant noch rund 800.000 Warrants mit diesen Wandlungspreisen ausstehend. Mittlerweile dürften es bereits deutlich weniger sein, zumal ein Teil übernächsten Monat verfallen würde.

Interessant ist, dass Bee Vectoring noch knapp 2,68 Millionen weitere Warrants zu 0,36 CAD ausstehend hat und diese sogar schon am 30. März verfallen. Um die Warrants zur Auslösung zu bringen, müsste sich der Kurs noch vor besagtem Datum vermutlich deutlich über den Wandlungspreis hinaus bewegen. Tatsächlich glauben wird, dass es genau so kommen wird und mit Kursen zu rechnen ist, die sich denen der letztjährigen Finanzierungsrunde bei 0,55 CAD annähern. Dies würde wiederum eine weitere Kapitalerhöhung wahrscheinlich machen.

Interessenkonflikt
Für die Berichterstattung über das Unternehmen wurde der Herausgeber bull markets media GmbH entgeltlich entlohnt. Herausgeber und verbundene Personen halten zum Zeitpunkt der Veröffentlichung Aktien bzw. Aktienoptionen des besprochenen Unternehmens und haben – wie andere Aktionäre auch – eventuell die Absicht, diese – auch kurzfristig – zu kaufen oder zu veräußern bzw. auszuüben und könnten dabei insbesondere von erhöhter Handelsliquidität profitieren. Hierdurch besteht jeweils konkret und eindeutig ein Interessenkonflikt. Bitte beachten Sie unseren vollständigen Haftungsausschluss und weitere Hinweise gemäß §34b Abs. 1 WpHG in Verbindung mit FinAnV unter: sharedeals.de/haftungsausschluss.

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