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Vivacon vor erfolgreicher Sanierung

Marc Rendenbach / 07.01.11 / 15:50

Der Kölner Immobilienspezialist Vivacon ist auf bestem Wege, sich nachhaltig zu sanieren. Einem Bericht der Immobilien Zeitung zufolge wird der Vorstand der Gesellschaft in Kürze testierte Jahresabschlüsse für die Jahre 2008 und 2009 vorlegen und damit die Basis für eine Fortführung des einstigen Branchenriesens legen. Bis zuletzt schien das Unternehmen akuter Pleitegefahr ausgesetzt, zumal bereits eine Reihe von Objektgesellschaften aus der Gruppe Insolvenz anmelden mussten.

Noch im Jahre 2007 zeichnete Vivacon für einen Konzernumsatz in Höhe von knapp 200 Millionen Euro verantwortlich, bei einem Gewinn von gut 56 Millionen! Der Aktienkurs erreichte im diesem Zeitraum Spitzenwerte jenseits der 30-Euro-Marke. Im Zuge der sich Ende 2008 verschärfenden Finanzkrise geriet aber auch Vivacon in Liquiditätsschwierigkeiten und stand plötzlich am Rande des Abgrunds. Eine Insolvenzmeldung des Unternehmens gab es bis dato aber nicht, auch wenn der zwischenzeitlich bis auf 0,37 Euro abgestürzte Aktienkurs die Pleite schon fast als sicher schienen ließ. Doch weit gefehlt: Die Vivacon AG wird als börsennotierte Gesellschaft in ihrer jetzigen Form aller Voraussicht nach bestehen bleiben. Voraussetzung dafür sind testierte Jahresabschlüsse für die Jahre 2008 und 2009, die zwingende Insolvenzgründe widerlegen. Genau diese Abschlüsse sollen nun veröffentlicht werden.

Es ist davon auszugehen, dass wesentliche Gläubigerbanken ihren Beitrag zur nachhaltigen Sanierung der Vivacon AG geleistet haben. Wie die Immobilien Zeitung unter Berufung auf Vorstandsangaben schreibt, soll das Unternehmen noch in diesem Jahr entschuldet und neu aufgestellt sein. So wolle man sich zukünftig voll auf das profitable Geschäftsfeld Erbbaurecht konzentrieren. Der Fluss an Erbbauzinsen sei auf 15 Millionen Euro im Jahr gestiegen. Bei derzeit 25,99 Millionen ausstehenden Aktien ergibt sich für Vivacon bei einem Kurs von aktuell etwas über einem Euro noch eine vermutlich sehr moderate Bewertung, wenn man sich die mögliche Rendite aus dem Geschäft mit Erbbaurechten vor Augen hält. Welchen Wert man der Gesellschaft aber tatsächlich zurechnen sollte, dürfte sich erst mit der Veröffentlichung der letzten Jahresabschlüsse und einer Prognose für die kommende Entwicklung herausstellen.

Erklärung nach § 34b Abs. 1 des Wertpapierhandelsgesetzes
Die Autoren erklären, dass sie im Besitz von Finanzinstrumenten sein könnten, auf die sich die hier publizierten Beiträge beziehen. Hierdurch besteht die Möglichkeit eines Interessenskonfliktes.

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