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Paion: Viel Wirbel um nichts!

Marc Rendenbach / 15.02.16 / 16:07

Wie befürchtet konnte die heutige Telefonkonferenz von Paion (WKN: A0B65S) nicht das halten, was sich einige Anleger von dieser erhofft haben dürften. Entsprechend kam es heute zu Gewinnmitnahmen und einem Kursrutsch der Aktie von rund 15%. Ein anderes Papier zeigt sich hingegen weiter mit klarer Tendenz nach oben.

Die Luft bei Paion ist erstmal wieder raus. Vorstandschef Dr. Wolfgang Söhngen konnte heute weder neue Impulse für die Aktie setzen, noch große Fragezeichen lösen. Der bisher kommunizierte Ausblick auf die kommenden Meilensteine wurde zumindest bestätigt. So ist für Paions Leitwirkstoff Remimazolam noch im laufenden ersten Quartal mit einem Pre-NDA-Meeting in Japan zu rechnen.

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Mit guten News aus Japan, möglicherweise auch hinsichtlich einer Verpartnerung, dürfte die Paion-Aktie definitiv wieder zu einem neuerlichen Höhenflug ansetzen. Auf der anderen Seite hat der jüngste Studienstopp bei Herzchirurgie-Patienten deutlich Vertrauen gekostet. Ein weiterer Rückschlag dürfte Paion daher wieder zu einem Pennystock machen.

Bessere Alternative

Richtig in Fahrt kommt derweil immer mehr unser Biotech-Tipp Atossa Genetics (WKN: A1J79S). Allein im deutschen Handel wurden heute bereits über eine Million Stücke des unterbewerteten Brustkrebsspezialisten umgesetzt. Der Nasdaq-Wert wird damit aktuell deutlich über dem letzten US-Schlusskurs von 0,31 Dollar gehandelt, zeigt sicher aber weiterhin enorm stabil. Kein Wunder: Alle Zeichen stehen derzeit auf Grün! Das Unternehmen ist mit seinen rund 150 Patenten, den kommenden Erlösen aus dem im Dezember vollzogenen Verkauf seiner Diagnostiksparte sowie zwei potenziellen Multi-Milliarden-Dollar-Therapien zur Behandlung beziehungsweise Vorbeugung von Brustkrebs spottbillig, wie unter anderem dieser Artikel belegt.

Auch charttechnisch dürfte sich spätestens morgen eine Trendwende bestätigt haben. Atossa-CEO und -Gründer Dr. Steven Quay hatte seinen Firmenanteil zuletzt zusammen mit seiner Frau auf rund 30% aufgestockt. Atossa muss bis Ende März einen Aktienkurs von mindestens einem Dollar erreichen, um wieder die Richtlinien der Nasdaq zu erfüllen. Üblicherweise erhalten Unternehmen auf Antrag jedoch eine weitere Schonfrist. Der Plan des Managements ist es, allein mit einer positiven Geschäftsentwicklung und entsprechenden Meldungen für eine Rückkehr des Aktienkurs über besagte Hürde zu sorgen. Bisher lassen die großen News noch auf sich warten, aber offizielle Daten des US-Gesundheitsamts kündigen zumindest schon mal den Start einer bedeutenden Phase-2-Studie für den laufenden Monat an. Hierbei handelt es sich um eine vom New Yorker Columbia University Medical Center durchgeführte Untersuchung von Intraductal Fulvestrant, einer Therapie, bei der das hochwirksame Fulvestrant über Atossas patentierte Mikrokatheter direkt über die Brustwarze in die Brust eingeführt wird.

Die Therapie, mit der eine um das 20.000-fach höhere Konzentration erreicht werden soll, könnte sich laut Atossa für das sogenannten 505(b)(2)-Status qualifizieren, was eine schnellere und günstigere Kommerzialisierung ermöglicht – schließlich existieren für das schon lange zugelassene Fulvestrant bereits etliche positive Studien. In 2014 generierte der Pharmakonzern AstraZeneca mit Fulvestrant einen Umsatz von 740 Millionen US-Dollar. Noch mehr Potenzial sieht Atossa für sein Afimoxifene Gel, das zu einem der umsatzstärksten Medikamente überhaupt werden könnte. Hierzu empfehlen wir Ihnen unseren Artikel von Anfang Februar.

Interessenkonflikt
Der Autor dieser Publikation hält zum Zeitpunkt der Veröffentlichung Aktien des besprochenen Unternehmens Atossa Genetics und hat – wie andere Aktionäre auch – eventuell die Absicht, diese – auch kurzfristig – zu kaufen oder zu veräußern und könnte dabei insbesondere von erhöhter Handelsliquidität profitieren. Hierdurch besteht konkret und eindeutig ein Interessenkonflikt. Für diesen Beitrag redaktionell verantwortlich ist der Autor als freiberuflicher Journalist. Bitte beachten Sie unseren vollständigen Haftungsausschluss und weitere Hinweise gemäß §34b Abs. 1 WpHG in Verbindung mit FinAnV (Deutschland) unter: sharedeals.de/haftungsausschluss.

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