Steuern zahlen! Das müssen ETF- & Fonds-Anleger wissen
Das neue Jahr beginnt gleich mit einem Paukenschlag für ETF- und Fondsanleger: Die Vorabpauschale kommt ab dem 1. Januar zum ersten Mal richtig zur Anwendung. Dabei existiert die Steuer schon seit 2018 und wurde in 2019 erstmals erhoben. Wie kann es dann sein, dass Anleger ab 2024 zum ersten Mal damit in Berührung kommen werden?
Fiskus bittet zur Kasse
Die Vorabpauschale ist eine steuerliche Regelung in Deutschland, die bereits seit 2018 für Investmentfonds und ETFs gilt. Sie ist eine Art fiktiver Ertrag, der unabhängig von der tatsächlichen Wertentwicklung des Fonds anfällt und besteuert wird. Hast Du Fondsanteile oder ETFs in Deinem Depot, dürftest auch Du im Januar zur Kasse gebeten werden.
Thesaurierende und ausschüttende Fonds sind gleichermaßen von der Vorabpauschale betroffen. Allerdings wird bei ausschüttenden Fonds die Vorabpauschale auf die Ausschüttungen angerechnet. Die Berechnungen orientieren sich an einem Basiszins der Bundesbank.
Themen der Sendung
In der heutigen Sendung besprechen wir:
- was die Vorabpauschale ist
- wie hoch die Vorabpauschale im Januar 2024 ausfällt
- wie Du die Vorabpauschale für Dich selber ausrechnen kannst
- welche Fonds und ETFs betroffen sind
Antworten erhältst Du heute von Nebenwerte-Experte Marco Messina, dem Moderator von SD TALK.
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