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Evotec-Aktie: Droht seitens der SEC die Höchststrafe?

Simon Ruić / 16.01.24 / 7:36

Ein namhaftes Finanzmedium erhebt schwerwiegende Vorwürfe gegen den Ex-CEO von Evotec (WKN: 566480). Die geschilderten Vergehen können laut der Befugnisse der US-Börsenaufsicht im Extremfall zum Delisting des Unternehmens führen, was auch für Aktionäre verheerende finanzielle Folgen hätte. Müssen Anleger jetzt zittern?

Bildquelle: stock.adobe.com/nmann77

ℹ️ Evotec vorgestellt

Evotec mit Sitz in Hamburg ist ein international tätiges Unternehmen im Bereich der pharmazeutischen Wirkstoffforschung.

In Forschungs- und Entwicklungspartnerschaften mit Biotech-Unternehmen und Pharmakonzernen weltweit erforscht und entwickelt Evotec Wirkstoffkandidaten für Therapieansätze in verschiedensten medizinischen Richtungen.

Das Unternehmen wird an der Börse mit knapp 3 Milliarden € bewertet.

manager magazin: Neue, schwerwiegende Insiderdeal-Vorwürfe

Jahrelang verheimlichte Deals, verbotene Insider-Geschäfte und Closed-Period-Handel: Laut dem manager magazin zieht der Skandal um den zurückgetretenen Evotec-CEO Werner Lanthaler immer weitere Kreise.

Nach dem überraschenden Ausscheiden Lanthalers vor 10 Tagen waren es die Biotech-Experten im einzigartigen Live Chat von sharedeals.de, die Anlegern als allererste enthüllt haben, dass hinter der Entscheidung in Wahrheit offenbar zu spät gemeldete Insider-Geschäfte stehen.

Das „manager magazin“ (mm) legte nun am Wochenende mit einem tief recherchierten Beitrag nach, der den Angaben nach weitere „pikante Details“ des Insider-Debakels offenbart.

SEC: Bei besonders schweren Fällen auch Delisting möglich

Eins ist dabei schon sicher: Die in dem mm-Beitrag geschilderten Insider-Deals des Ex-Vorstandschefs könnten, wenn die Angaben denn stimmen, im Extremfall harte zivil- und strafrechtliche Konsequenzen haben – sowohl für den Insider als auch für das Unternehmen.

  • Die US-Börsenaufseher von der SEC können zum einen zivilrechtlich klagen und Schadensersatz verlangen in Höhe des Dreifachen des durch den Insider-Handel erzielten Gewinns.
  • Richtig ernst wird es jedoch, wenn strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet werden. So kann der Delinquent mit einer Gefängnisstrafe von bis zu 20 Jahren belegt werden sowie mit einer Geldstrafe von bis zu 5 Millionen US$.
  • Dem Unternehmen drohen ebenfalls Strafzahlungen von bis zu 25 Millionen US$. In besonders schweren Fällen kann sogar ein Delisting von der Börse erfolgen ­– ein Schicksal, das für Evotec und seine Anleger mit erheblichen finanziellen Einbußen verbunden wäre.

Davon hängt das Strafmaß ab

Droht Evotec-Aktionären damit schon bald der nächste Kurseinbruch? Andersherum: Sollten Spekulanten, die von einer möglichen Erholung der Nasdaq-Aktie profitieren wollen, angesichts einer theoretischen Delisting-Gefahr woanders ihr Glück versuchen?

Um das zu beurteilen, muss man wissen, von welchen Faktoren das Strafmaß abhängt. Das sind in erster Linie folgende Fragen:

  • Wie schwer ist das Vergehen?
  • Hatte das Unternehmen Kenntnis über die Insider-Deals oder hätte es darüber Bescheid wissen müssen?
  • In welchem Umfang arbeitet das Unternehmen mit den SEC-Ermittlungen zusammen?

Strafen meist nur für Einzelpersonen

Die Vergangenheit hat gezeigt, dass die SEC Insider-Handel sehr ernst nimmt und bei schweren Verstößen rigoros vorgeht.

Vergangenen März hat die US-Börsenaufsicht den Hedgefonds CR Intrinsic Investors zu einer Strafzahlung von 600 Millionen US$ verdonnert, weil das Unternehmen Insiderinformationen über ein Medikament genutzt hat, um Verluste zu vermeiden.

Ein direkt wegen Insiderhandels durchgeführtes Delisting gab es in der Geschichte der US-Börse bislang jedoch noch nicht.

Zudem hat die Vergangenheit auch gezeigt, dass sich die SEC eher darauf konzentriert, gegen Einzelpersonen vorzugehen, die verbotener Insider-Geschäfte beschuldigt werden.

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