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Albireo Pharma: Wirksamkeit von A4250 erneut bestätigt

Marc Rendenbach / 22.12.16 / 10:06

Die operative Entwicklung von Albireo Pharma (WKN: A2DF99) verläuft allem Anschein nach voll nach Plan. Mit einer gestern nachbörslich veröffentlichten, aktualisierten Unternehmenspräsentation trotzt die Biotech-Hoffnung der jüngsten Unsicherheit im Markt.

Wie neue Cohort-Daten belegen, konnte Albireos "Wundermittel" A4250 auch in der fünften von insgesamt sechs Cohort-Analysen Wirksamkeit und Sicherheit bestätigen. In der neuesten Untersuchung wurde eine Reduzierung der Gallensäure von 51% festgestellt. Lässt man einen untersuchten Patienten mit einem ohnehin geringen Gallensäure-Niveau unberücksichtigt, steigt der Wert nochmal auf circa 65% an. Damit würden die neuesten Cohort-Daten, denen die bislang höchste Dosierung mit A4250 zugrunde liegt, das bis dato beste Effektivitätsergebnis zeigen.

Angestaute Gallensäure führt bei PFIC-Patienten zum Absterben von Leberzellen, was unbehandelt in der Regel den Tod zur Folge hat. Albireos A4250 reduziert laut bisherigen Daten nicht nur die Gallensäure, sondern auch den für die Krankheit typischen, quälenden Juckreiz und verbessert darüber hinaus die Schlafqualität.

Quelle: Albireo Pharma

Quelle: Albireo Pharma

FDA-Meeting steht bevor

Albireo geht nun davon aus, wie geplant im ersten Quartal 2017 mit der US-Gesundheitsbehörde FDA den Pfad für einen finalen "Pivotal Trial" abzustecken, auf dessen Basis ein Zulassungsantrag für das Medikament erfolgen könnte. Da es sich bei dem geplanten primären Endpunkt um die Reduktion der Gallensäure handeln soll und diese in der noch laufenden Phase-2-Studie gemäß der Zwischenuntersuchungen schon eindrucksvoll belegt wurde, ist davon auszugehen, dass auch die größere Abschlussstudie zu keiner anderen Erkenntnis führt.

Ernsthafte Nebenwirkungen sind nach den bisherigen Daten ebenfalls nicht zu befürchten. Doch selbst wenn diese vereinzelt auftreten würden, dürfte dies kaum das Ende des Medikaments bedeuten. Dafür ist A4250 angesichts fehlender nicht-operativer Therapiemethoden zu bedeutsam für betroffene Patienten. Dies beweist auch der kürzlich erlangte PRIME-Status der Europäischen Arzneimittelagentur, der auch in Europa auf eine beschleunigte Zulassung hoffen lässt. In den USA winkt zudem der begehrte, transferierbare "Priority Review Voucher" im Wert von möglicherweise mehreren Hundert Millionen USD.

Tiefgreifende Konsolidierung eröffnet Top-Einstiegschancen

Laut zuletzt veröffentlichtem 8-K/A-Report verfügte Albireo Pharma nach der Transaktion mit Biodel zum 3. November über einen Cashbestand in Höhe von komfortablen 39,4 Millionen USD. Das Unternehmen erwartet, bis mindestens Mitte 2018 und damit bis zu den Ergebnissen des geplanten Pivotal Trials für A4250 ausreichend finanziert zu sein.

In einem ersten Research-Report wurde A4250 im November von Analystenseite indikationsübergreifend ein Umsatzpotenzial von 15 Milliarden USD bescheinigt. Die Aktie hat nach einer tiefgreifenden Konsolidierungsphase nun insbesondere im Hinblick auf die bevorstehenden Kurs-Katalysatoren, wozu auch der Zulassungsantrag für den Blockbuster-Kandidaten Elobixibat gegen chronische Verstopfungen in Japan gehört, wieder hochinteressante Einstiegsniveaus erreicht.

Der zuletzt herrschende Druck auf die Aktie könnte unter anderem von Albireos ehemaligem Finanzierungspartner Kreos Capital stammen, welcher noch über günstige Aktienoptionen im Wert von zuletzt über einer Million USD verfügte und kein strategisches Interesse am Unternehmen verfolgt. Gerade zum Jahresende könnte hier das Kassemachen die Devise gewesen sein. Albireo-Interessierte freuen sich über günstige Kaufkurse.

Interessenkonflikt
Der Autor dieser Publikation hält zum Zeitpunkt der Veröffentlichung Aktien des hier besprochenen Unternehmens Albireo Pharma und hat die Absicht, diese – auch kurzfristig – zu veräußern und könnte dabei insbesondere von erhöhter Handelsliquidität profitieren. Hierdurch besteht konkret und eindeutig ein Interessenkonflikt. Bitte beachten Sie unseren vollständigen Haftungsausschluss und weitere Hinweise gemäß §34b Abs. 1 WpHG in Verbindung mit FinAnV (Deutschland) unter: sharedeals.de/haftungsausschluss.

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