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Telesta: War das der endgültige K.o.?

Marc Rendenbach / 03.02.16 / 12:33

Das gestrige Urteil der US-Gesundheitsbehörde FDA kam für viele nicht mehr überraschend und dennoch verlor die Aktie von Telesta Therapeutics (WKN: A12F13) nach Wiederaufnahme des zuvor unterbrochenen Handels zeitweise rund 80% an Wert.

Wie erwartet lehnte die FDA eine Zulassung des Blasenkrebs-Medikaments MCNA ab. Schon im November hatte ein Beratergremium mit 18 Gegen- und nur 6 Für-Stimmen klare Signale in diese Richtung gesendet. Kurz zuvor gingen Telesta-Aktie noch für über 0,60 Euro über die Broker-Tresen. Das Unternehmen war zu dieser Zeit über 170 Millionen Euro wert. Aktuell sind es gerade mal noch 10% hiervon. Zu Recht?

Das vermeintliche K.o.-Urteil der FDA ist weder überraschend noch endgültig. Wie es heißt, verlange die Behörde lediglich eine zusätzliche Phase-3-Studie, um die Wirksamkeit und Sicherheit von MCNA genauer zu belegen. Telesta werde nun eng mit der FDA und seinen Partnern zusammenarbeiten, um den weiteren klinischen und regulatorischen Prozess in den USA und Europa voranzubringen. Von einem endgültigen Aus für das Krebsmittel, das fraglos ein Umsatzpotenzial von vielen Hundert Millionen Dollar besitzt, ist keine Rede. Stattdessen stellt Telesta indirekt Akquisitionen in Aussicht: «Das derzeitige Klima der Unsicherheit auf den Finanzmärkten hat Möglichkeiten für gut kapitalisierte Unternehmen geschaffen», so CEO Michael Berendt.

Mit liquiden Mitteln von 40 Millionen CAD per Ende September 2015 und einer Marktkapitalisierung von derzeit nur noch 26 Millionen CAD ist die Telesta-Aktie nun ein spekulativer Kauf. Nutzer unseres Live Chats hatten bereits die gestrigen Tiefstkurse unter 0,05 Euro zum Einstieg genutzt und liegen teilweise schon 30% vorne. Weitere Informationen zur kommenden Strategie könnte Telesta im Rahmen der Vorlage seiner neuesten Zahlen am 12. Februar liefern.

Interessenkonflikt
Der Autor dieser Publikation hält zum Zeitpunkt der Veröffentlichung Aktien des besprochenen Unternehmens und hat – wie andere Aktionäre auch – eventuell die Absicht, diese – auch kurzfristig – zu kaufen oder zu veräußern und könnte dabei insbesondere von erhöhter Handelsliquidität profitieren. Hierdurch besteht konkret und eindeutig ein Interessenkonflikt. Für diesen Beitrag redaktionell verantwortlich ist der Autor als freiberuflicher Journalist. Bitte beachten Sie unseren vollständigen Haftungsausschluss und weitere Hinweise gemäß §34b Abs. 1 WpHG in Verbindung mit FinAnV (Deutschland) unter: sharedeals.de/haftungsausschluss.

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