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Planethic stellt Insolvenzantrag in Eigenregie – Aktie verliert zwischenzeitlich über 80 Prozent

Paukenschlag
Die Planethic Group AG, vormals Veganz, hat am 25. Juni einen Antrag auf Insolvenz in Eigenverwaltung beim Amtsgericht Berlin gestellt. Die Aktie brach daraufhin zwischenzeitlich um rund 81% auf 0,44 Euro ein und markierte ein neues Allzeittief.

Aktuelle Entwicklung

Die Food-Tech-Beteiligungsholding Planethic Group AG hat am Abend des 25. Juni beschlossen, beim Amtsgericht Berlin die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung zu beantragen. Offiziell soll der Schritt die bereits laufenden Restrukturierungsmaßnahmen fortführen und die Wettbewerbsfähigkeit sichern. Der operative Betrieb laufe uneingeschränkt weiter, Kunden und Lieferanten könnten wie gewohnt mit dem Unternehmen arbeiten. Der Antrag betrifft ausschließlich die Holding-AG. Tochtergesellschaften und Beteiligungen sind nach Unternehmensangaben nicht erfasst.

Der Kapitalmarkt bewertete die Meldung eindeutig. Die Aktie (WKN: A3E5ED, Kürzel VEZ) fiel im Handel nach Bekanntgabe zwischenzeitlich um rund 81 Prozent auf 0,44 Euro und erreichte damit ein neues Allzeittief. Zum Vergleich: Ihr 52-Wochen-Hoch hatte die Aktie Ende Juli 2025 bei knapp 20 Euro markiert. Innerhalb eines Jahres hat das Papier damit den Großteil seines Werts verloren. Die Insolvenzmeldung ist somit der vorläufige Endpunkt einer langen Abwärtsbewegung. Die für den 21. Juli 2026 einberufene Gläubigerversammlung der Inhaber der 10-Millionen-Euro-Anleihe (7,5 Prozent, 2020/2030, ISIN DE000A254NF5) wurde abgesagt. Die Begründung der Gesellschaft: Durch die veränderten rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sei eine sachgerechte Behandlung der Beschlussgegenstände derzeit nicht gewährleistet. Damit ist der wiederholte Versuch, mit den Anleihegläubigern eine Lösung zu finden,  wohl bereits im Vorfeld erneut gescheitert. Bereits im April war eine erste Abstimmung am erforderlichen Quorum gescheitert.

Kürzlich anderes Bild im Live Call gezeichnet

Wer unseren Newsbereich aufmerksam verfolgt, hat es mitbekommen: CEO Sascha Voigt war am 27. Mai 2026 bei uns zu Gast im Live Call, das Interview wurde am 3. Juni auch auf YouTube veröffentlicht. Umso bemerkenswerter ist der Rückblick, denn in diesem Gespräch war von einem bevorstehenden Insolvenzantrag noch keine Rede. Voigt zeichnete dort ein Bild fortlaufender Expansion: Das US-Werk solle im September 2026 die Produktion aufnehmen und als Blueprint dienen, erste Erlöse noch 2026 anfallen, 2027 das erste volle Jahr werden. Er nannte eine Abnahmeverpflichtung über 60 Millionen Liter für die ersten beiden Produktionsjahre und bezifferte die Wirtschaftlichkeit der Mililk-Technologie auf rund 100 Millionen Euro Umsatz bei einer Marge von etwa 35 Prozent pro Anlage. Weitere Werke in Deutschland, Kanada und dem Mittleren Osten seien geplant, Asien laufe „langsam an“.

Zur finanziellen Lage der AG äußerte sich Voigt zurückhaltender. Er sprach von „Altlasten“, die sich „aktuell im Aktienkurs niederschlagen“, und erklärte, man gehe mit der AG aus dem operativen Geschäft und begleiche diese Altlasten „noch über die Zuflüsse, die wir reinbekommen“. Das eigentliche Geschäft finde auf Tochterebene statt, die separat finanziert sei und „den Druck aus der AG“ nehme. Eine Kapitalbeschaffung über den Börsenkurs sei auf AG-Ebene faktisch unmöglich geworden und die Transformation sei „der einzige gangbare Weg“ gewesen.

Wie ist die Lage jetzt einzuordnen?

Für eine Gesellschaft, deren CEO wenige Wochen zuvor noch ein Bild ungebremster Expansion zeichnete, ist der Insolvenzantrag ein harter Bruch. Im Live Call Ende Mai kam das Thema von Unternehmensseite nicht zur Sprache und wurde von Voigt unter der allgemeinen Formel von „Altlasten“ untergebracht. Wenige Wochen später folgte dann der Antrag.

Bemerkenswert ist jedoch die Struktur dahinter – und sie verdient eine differenzierte Betrachtung. Nach allem, was sich derzeit erkennen lässt, arbeiten die operativ tätigen Töchter ganz normal weiter. Dass diese Geschäfte zuvor in jeweils separate Gesellschaften ausgegliedert und dort eigenständig finanziert wurden, erweist sich nun als Vorteil: Sie sind vom Antrag der Holding nicht erfasst. Genau jene Trennung, die Voigt im Call als Kern der Transformation beschrieb, schützt das operative Geschäft im Verfahren.

Auch zu beachten ist die Wahl des Verfahrens und zwar gleich in zweifacher Hinsicht. Erstens hat die Gesellschaft keine Regelinsolvenz beantragt, sondern die Eigenverwaltung. Der Unterschied ist erheblich: In der Regelinsolvenz übernimmt typischerweise ein Insolvenzverwalter die Kontrolle, häufig mit dem Ergebnis einer Zerschlagung. Die Eigenverwaltung dagegen lässt die Geschäftsführung unter Aufsicht eines Sachwalters im Amt und zielt auf den Erhalt des Unternehmens über einen Insolvenzplan. Voraussetzung dafür ist regelmäßig eine positive Fortführungsprognose, andernfalls wäre dieser Weg kaum gangbar.

Zweitens, und für Aktionäre mindestens ebenso bedeutsam: Es wurde auch kein StaRUG-Verfahren eingeleitet. Dieses vorinsolvenzliche Restrukturierungsinstrument hätte es erlaubt, per Mehrheitsentscheidung tief in die Rechte von Aktionären und Anleihegläubigern einzugreifen, bis hin zum Kapitalschnitt auf null und zum vollständigen, entschädigungslosen Verlust der Aktionärsstellung, ohne dass es dafür eines Hauptversammlungsbeschlusses bedurft hätte. Im einem prominenten Fall der Leoni AG verloren Aktionäre 2023 auf genau diesem Weg ihre Anteile. Dass Planethic diesen für Altaktionäre härtesten Pfad nicht gewählt hat, ist eine Beobachtung, die in der ersten Schockreaktion auf den Insolvenzantrag leicht untergeht.

Eigenverwaltung gibt Hoffnung

Da in der Holding selbst kaum operatives Geschäft steckt, wäre der einfachere Weg – die schlichte Abwicklung einer weitgehend leeren Hülle – wahrscheinlich möglich gewesen. Dass Vorstand und Aufsichtsrat sich scheinbar bewusst dagegen und für das aufwendigere Sanierungsverfahren in Eigenverwaltung entschieden haben, wirft eine Frage auf, die Anleger sich stellen könnten: Warum der kompliziertere Weg, wenn der einfache vielleicht auch offenstand? Ein möglicher Schluss, der hier ausdrücklich als Spekulation formuliert wird ist, dass hinter den Kulissen mehr Werthaltigkeit oder mehr Interesse an einer Fortführung stecken könnte, als der initiale Kurssturz vermuten lässt.

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Fazit

Für Aktionäre bleibt die Lage unübersichtlich. Im Insolvenzverfahren stehen Eigenkapitalgeber an letzter Stelle. Der BGH hat im Wirecard-Fall bestätigt, dass Aktionäre keinen Anspruch auf die Insolvenzmasse haben. Dass die härtesten Wege, also Regelinsolvenz mit Zerschlagung oder StaRUG mit Kapitalschnitt auf null vermieden wurden, könnte auch im Sinne größerer, namhafter Anteilseigner liegen, die kein Interesse daran haben dürften, aus dem Spiel gedrängt zu werden. Auch das bleibt eine Vermutung, keine belegte Tatsache, aber sie ist als Frage berechtigt. Die Kursreaktionen des heutigen Tages könnten darauf hindeuten, dass Teile des Marktes ähnlich gerechnet haben. Nach dem Allzeittief von 0,44 Euro konnte sich die Aktie wieder erholen und schloss bei 1,65 Euro.

Die entscheidende Frage bleibt, wie tragfähig die US-Story ist. Das Werk in den USA mit verbindlichen Abnahmemengen ist das werthaltigste Asset. Gelingt dessen Fortführung und separate Finanzierung, bleibt ein Sanierungswert; bricht die Finanzierungskette, verliert auch das operative Narrativ seinen Boden. Genau dazu haben wir den CEO um Stellungnahme gebeten. Eine Antwort stand bei Redaktionsschluss allerdings noch aus.

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