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Oracle Mining - Exzellente Bohrergebnisse geben die Richtung vor

Marc Rendenbach / 10.02.12 / 8:55

Unsere Rohstoff Rakete™ Oracle Mining Corp. (WKN: A1JKAV) liefert hervorragende Bohrergebnisse zu ihrem riesigen Kupfer-Projekt "Oracle Ridge" im Süden Arizonas. Bei den Bohrungen wurden reihenweise Zonen mit mehr als 1% Kupfermineralisierung entdeckt. Hierunter fällt ein Abschnitt von 59 Fuß mit 2,32% Kupfer, einer von 27 Fuß mit 3,57% Kupfer und 1,07 Unzen Silber je Tonne sowie einer von 25 Fuß mit satten 4,34% Kupfer und 1,11 Unzen Silber je Tonne. Diverse Durchschneidungen deuten auf neue Skarnlagerstätten hin, also Bereiche, welche für einen wirtschaftlichen Abbau verwendet werden können. Die nun veröffentlichten Ergebnisse belegen die Erwartung des Unternehmens, dass sich in den noch nicht bebohrten Bereichen des Konzessionsgebiets weitere hochgradige Kupfermineralisierungen befinden.

Festhalten - jetzt wird's ernst!
Der baldigen Produktion in der "Milliardenmine" steht so gut wie nichts mehr im Weg. Die laufende Validierung des historischen Datenmaterials hat mit den neuesten Bohrergebnissen einen riesigen Schub erhalten. Eine NI 43-101-konforme Ressourcenschätzung dürfte nicht mehr lange auf sich warten lassen. Hinter den Kulissen laufen längst Verhandlungen mit namhaften Finanzierungspartnern, die Oracle Ridge wie geplant Anfang 2013 zur Produktion bringen sollen. Wie sharedeals.de-Nutzer bereits wissen, ist eine entsprechende Mine längst vorhanden, so dass die Umsätze aus diesem Milliarden-Projekt innerhalb kürzester Zeit zu laufen beginnen könnten. Gerüchteweise sind diesbezügliche Verhandlungen sehr weit fortgeschritten. Wir rechnen hier zeitnah mit einem Anschluss, der den Aktienkurs endgültig auf den richtigen Weg bringen sollte. Angeblich, so munkelt man, streckt das sehr erfahrene und umtriebige Management von Oracle Mining seine Fühler bereits nach einem neuen Mega-Projekt aus. Wir sind gespannter denn je und halten eine immer rasanter werdende Kursrallye für sehr wahrscheinlich!

Erklärung nach § 34b Abs. 1 des Wertpapierhandelsgesetzes
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