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Paion: Ein letzter Hype - dann folgt der große Abverkauf!

Marc Rendenbach / 28.06.17 / 20:41

Unsere Frontrunning-Vermutung bezüglich Paion (WKN: A0B65S) scheint sich bewahrheitet zu haben. Das Unternehmen gibt heute nachbörslich positive Remimazolam-Daten aus den USA bekannt. Nach einem letzten kurzen Hype zum Wochenschluss kann damit spätestens ab nächster Woche der große Abverkauf beginnen.

Die positiven, wenn auch nicht überragenden Phase-3-Ergebnisse in der Indikation Kurzsedierung bei Bronchoskopiepatienten sind alles andere als eine Überraschung und wurden auch von uns mehrfach angekündigt. Eine Zulassung des kurzwirksamen Anästhetikums liegt dennoch noch in weiter Ferne. Zudem sind die US-Lizenzrechte schon seit einem Jahr vergeben und die nun gemeldeten Resultate können die verhandelten Konditionen nachträglich nicht mehr verbessern.

Der große Sell-off kommt

Die Paion-Aktie gewinnt nach den News im Tradegate-Handel aktuell um rund 10% auf 3,40 Euro hinzu und dürfte auch für den Rest der Woche noch im Fokus stehen. Spätestens mit Beginn der kommenden Woche rechnen wir jedoch mit einsetzenden Gewinnmitnahmen und einem knallharten "Sell on news". Die kurzfristigen Kurskatalysatoren sind nun aus dem Spiel und Paion bleibt auch nach den positiven Phase-3-Daten mit rund 200 Millionen Euro Marktkapitalisierung bei bescheidenem Cashpolster phantasievoll bewertet.

Mehr Potenzial auf Jahressicht bei Palatin Technologies

Weitaus mehr Potenzial auf Jahressicht bietet nun die Aktie von Palatin Technologies (WKN: A1C538). Das Unternehmen hat das erste hochwirksame und mit Alkohol verträgliche "Sex-Medikament" für die Frau erfolgreich durch Phase 3 gebracht. Reihenweise Kurskatalysatoren stehen in der zweiten Jahreshälfte auf der Agenda. Hier erfahen Sie, weshalb Palatin das derzeit weltweit günstigste Chance-Risiko-Profil aller Biotechwerte besitzt.

Interessenkonflikt: Der Autor dieser Publikation hält zum Zeitpunkt der Veröffentlichung Aktien des hier besprochenen Unternehmens Palatin Technologies und hat die Absicht, diese – auch kurzfristig – zu kaufen oder zu veräußern und könnte dabei insbesondere von erhöhter Handelsliquidität profitieren. Hierdurch besteht konkret und eindeutig ein Interessenkonflikt. Bitte beachten Sie unseren vollständigen Haftungsausschluss und weitere Hinweise gemäß §34b Abs. 1 WpHG in Verb. mit FinAnV (D) unter: sharedeals.de/haftungsausschluss.

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