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Nano One erhält Batterie-Patent in Taiwan bewilligt

17.03.16 / 15:17

Einen Tag nach unserem Update zu Nano One Materials (WKN: A14QDY) kann das Unternehmen mit einem weiteren wichtigen Meilenstein aufwarten, der unsere positive Einschätzung bestätigt.

In puncto Wettbewerbsschutz ist Nano One Materials seit heute einen wichtigen Schritt weiter: Auch in Taiwan wurde dem Unternehmen gemäß heutiger Mitteilung ein Patent auf Batterieanwendungen, welche die von Nano One hergestellten Nano-Materialien beinhalten, erteilt. Neben dem aktuell erteilten Patent besitzt Nano One bereits zwei weitere in den USA. Außerdem sind neun Patentanmeldungen ausstehend.

Wirkungsvoller Schutz vor unliebsamer Konkurrenz

Mit insgesamt bereits drei erteilten Patenten rund um die Anwendung von Nano-One-Materialien in Batterien hat das Unternehmen einen wirkungsvollen Schutz vor unliebsamer Konkurrenz aufgebaut. CEO und Gründer Dan Blondal bezeichnete die Patenterteilung folgerichtig als «Meilenstein» in der Entwicklung des unternehmenseigenen Patent-Portfolios. Vor dem Hintergrund, dass Taiwan zu den international wichtigsten Herstellerländern für Batterien zählt, kann diese Aussage nur unterstrichen werden.

Mit der Bestätigung des neuesten Patents kann Nano One nun Geistiges Eigentum entlang der gesamten Wertschöpfungskette - vom Produktionsprozess über das Material selbst, bis hin zu Anwendungsmöglichkeiten - aufweisen. Unsere gestern geäußerte positive Einschätzung für den weiteren Kursverlauf der Nano-One-Aktie wird dadurch nur einmal mehr bestätigt.

Interessenkonflikt
Für die Berichterstattung über das Unternehmen wurde der Herausgeber bull markets media GmbH entgeltlich entlohnt. Hierdurch besteht konkret und eindeutig ein Interessenkonflikt. Für diesen Beitrag redaktionell verantwortlich ist der Autor. Der Autor und andere Mitarbeiter der bull markets media GmbH halten zum Zeitpunkt der Veröffentlichung Aktien bzw. Aktienoptionen des besprochenen Unternehmens und haben – wie andere Aktionäre auch – eventuell die Absicht, diese – auch kurzfristig – zu kaufen oder zu veräußern bzw. auszuüben und könnten dabei insbesondere von erhöhter Handelsliquidität profitieren. Bitte beachten Sie unseren vollständigen Haftungsausschluss und weitere Hinweise gemäß §34b Abs. 1 WpHG in Verbindung mit FinAnV (Deutschland) unter: sharedeals.de/haftungsausschluss.

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