Suchergebnisse
Alle Ergebnisse anzeigen

Moovly: VideoBlocks-Partnerschaft sichert Marktführerschaft

Marc Rendenbach / 27.10.16 / 11:10

Moovly Media (WKN: A2APQT) verkündet heute Morgen eine wegweisende Partnerschaft mit dem US-Medienunternehmen VideoBlocks, einem populären Online-Anbieter von Multimedia-Inhalten. Dieser Deal versetze Moovly in eine marktführende Position, heißt es vom Unternehmen.

Über die Zusammenarbeit mit VideoBlocks sichert sich Moovly für seine rund 1 Million Nutzer Zugriff auf eine breite Auswahl an Bildern, Fotos, Vektoren, Musik, Soundeffekten und Loops. Der Wert der digitalen Assets wird auf über 10 Millionen USD beziffert. Moovlys Gründer und Technikchef Geert Coppens kommentiert: «Diese Partnerschaft sorgt für eine erhebliche Steigerung der Qualität, der Vielfältigkeit und der Anzahl von Artikeln, die unseren Nutzern in der Bibliothek zur Verfügung stehen. Die umfassenden Bibliotheken von VideoBlocks ermöglichen es unseren Nutzern, durch die Verwendung der Objekte von Tausenden von Zeichnern, Video- und Sound-Künstlern, Grafikanimationsspezialisten sowie professionellen Fotografen großartige Multimedia-Inhalte zu erstellen». VideoBlocks unterhält unter anderem eine Kooperation mit dem amerikanischen TV- und Medienriesen Discovery Communications.

Im Mai dieses Jahres hatte Moovly die zweite Generation seiner cloudbasierten Plattform zur Erstellung von Animationsfilmen und Multimedia-Inhalten veröffentlicht. Ende September erfolgte eine erste Mobile-Version. Das Geschäft mit zahlender Kundschaft wächst rasant. Im ersten Halbjahr konnte die belgische Moovly NV ihren Umsatz im Vergleich zum Vorjahr ohne bedeutenden Marketingsaufwand um rund 60% von 140.000 Euro auf 223.000 Euro steigern.

Interessenkonflikt
Für die Berichterstattung über das Unternehmen wurde der Herausgeber bull markets media GmbH entgeltlich entlohnt. Herausgeber und verbundene Personen halten zum Zeitpunkt der Veröffentlichung Aktien bzw. Aktienoptionen des besprochenen Unternehmens und haben – wie andere Aktionäre auch – eventuell die Absicht, diese – auch kurzfristig – zu kaufen oder zu veräußern bzw. auszuüben und könnten dabei insbesondere von erhöhter Handelsliquidität profitieren. Hierdurch besteht jeweils konkret und eindeutig ein Interessenkonflikt. Bitte beachten Sie unseren vollständigen Haftungsausschluss und weitere Hinweise gemäß §34b Abs. 1 WpHG in Verbindung mit FinAnV unter: sharedeals.de/haftungsausschluss.

Zugehörige Kategorien: Small CapsTechnologie-Aktien
Weitere Artikel