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Carbylan/KalVista: Darum kommt es auch hier zum Knall!

Marc Rendenbach / 06.10.16 / 21:06

Profis wissen Bescheid: Nach monatelangem Kursdebakel steht Carbylan Therapeutics (WKN: A14NFG) vor einem Höhenflug. Wie schon bei Biodel wird auch hier in Kürze das Thema Merger treiben. Wir sagen, warum genau.

Nach eingestellten Studien kündigte Carbylan im Juni den geplanten Zusammenschluss mit der privaten Biochtechfirma KalVista Pharmaceuticals an, deren Name die Börsengesellschaft in Zukunft auch tragen soll. Der Deal wirkte zunächst wie ein Schlag ins Gesicht für Carbylan-Aktionäre, die mit lediglich 19% an einem fusionierten Unternehmen abgespeist werden sollen, das über keinerlei Late-Stage-Programme in seiner Pipeline verfügt. Eine Liquidierung Carbylans mit anschließender Barausschüttung an Aktionäre schien da noch die weitaus bessere Variante, doch interessanterweise hatten Carbylans wesentliche Shareholder, die rund 50% der Anteile repräsentieren, bereits ihre Zustimmung zum Merger gegeben. Der noch notwendige Beschluss auf der kommenden Hauptversammlung ist also wohl sicher.

Buchwert von 1,37 USD je Aktie

Carbylan verfügte per Halbjahresende über einen Buchwert von 1,37 USD je Aktie, der sich fast ausschließlich aus den Barreserven ergibt. Die Verbindlichkeiten der Gesellschaft waren mit weniger als 2 Millionen USD verschwindend gering. Da das operative Geschäft vor einiger Zeit eingestellt wurde, dürfte auch der Mittelabfluss zuletzt auf ein Minimum reduziert worden sein. Es wird erwartet, dass Carbylan für den geplanten Merger mindestens 25 Millionen USD an "Net Cash" auf die Waage bringt. Insgesamt rechnet man für das kombinierte Unternehmen mit einer Cashbilanz nach Abzug aller Schulden von bis zu 40 Millionen USD.

Bei einem Kurs von unter 0,50 USD wird Carbylan derzeit mit einer Marktkapitalisierung von nur rund 13 Millionen USD gehandelt. Das ist fast nur ein Drittel des Barmittelbestandes per Ende Juni. Nun werden Carbylans Hauptaktionäre einen guten Grund gehabt haben, dennoch für die Transaktion mit KalVista zu stimmen, anstatt einer Liquidierung den Vorrang zu geben.

Situation nach Merger - weniger als 1 Mio. Aktien im Freefloat!

Auf Basis des aktuellen Kurses von 0,49 USD würde das börsennotierte KalVista auf etwa 68 Millionen USD Marktkapitalisierung kommen, wovon gemäß Plan allein rund 40 Millionen USD durch Cash gedeckt sein werden. Eine Bewertung der klinischen Assets KalVistas mit weniger als 30 Millionen USD ist deutlich zu gering und dürfte vom Markt schlagartig korrigiert werden. So konnte KalVista allein im vergangenen Jahr eine Finanzierungsrunde über satte 33 Millionen USD stemmen. Einige hochkarätige Fonds und Pharma-Investoren sind hier nicht umsonst mit an Bord und sehen in KalVistas Plasma-Enzymen, unter anderem zur Behandlung des diabetische Makulaödems sowie des hereditären Angioödems, großes Potenzial.

Ein Garant für einen kommenden Kursknall ist jedoch die Tatsache, dass sämtliche KalVista-Investoren sowie die rund 50% der vorgenannten Carbylan-Aktionäre sich zu einer 180-tägigen Haltefrist nach Zustandekommen des Mergers verpflichtet haben. Somit wird es nach dem ebenfalls vorgesehenen Reverse Split im Verhältnis 14:1 nur noch circa 940.000 frei handelbare Aktien geben. Auf dieser Basis dürfte es leicht fallen, den Börsenwert des Unterenehmens jenem Wert anzunähern, der im Rahmen des Stock Exchange Agreements ausgehandelt und allein für KalVista auf 149,21 Millionen USD beziffert wurde! Wir erwarten eine Einladung zur Hauptversammlung sowie den Transaktionabschluss im laufenden Quartal. Die Kurschance liegt - bei aus unserer Sicht minimalem Risiko - auf Jahressicht bei über 100%.

Interessenkonflikt
Der Autor dieser Publikation hält zum Zeitpunkt der Veröffentlichung Aktien des hier besprochenen Unternehmens Carbylan Therapeutics und hat die Absicht, diese – auch kurzfristig – zu veräußern und könnte dabei insbesondere von erhöhter Handelsliquidität profitieren. Hierdurch besteht konkret und eindeutig ein Interessenkonflikt. Bitte beachten Sie unseren vollständigen Haftungsausschluss und weitere Hinweise gemäß §34b Abs. 1 WpHG in Verbindung mit FinAnV (Deutschland) unter: sharedeals.de/haftungsausschluss.

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