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Biodel «enthusiastisch» über kommenden Merger

Marc Rendenbach / 12.08.16 / 8:24

Pünktlich lieferte Biodel (WKN: A1JZU5) gestern nachbörslich Zahlen zum abgelaufenen dritten Geschäftsquartal. Spannender als das wenig überraschende Zahlenwerk sind die Aussagen des Managements bezüglich der geplanten Merger-Transaktion mit dem AstraZeneca-Spin-out Albireo.

Mit einem den Börsenwert deutlich übersteigenden Cashbestand von noch über 31 Millionen USD per Halbjahresende liegt Biodel mehr als im Plan, den für den Zusammenschluss mit Albireo maßgeblichen "Net Cash" in Höhe von mindestens 20 Millionen USD bis Oktober zu erfüllen. Damit steigen sogar die Chancen, dass Biodel-Aktionäre schlussendlich mehr als die angekündigten ein Drittel am kombinierten Unternehmen halten werden. «Wir sind enthusiastisch über die beabsichtigte Kombination, da wir denken, dass das kombinierte Unternehmen Biodel-Aktionäre durch den Besitz von Aktien in einem biopharmazeutischen Unternehmen mit vielversprechenden klinischen Assetes und erheblichem Wertsteigerungspotenzial begünstigen wird», kommentiert Biodel-CEO Gary G. Gemignani.

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Das nach Merger-Abschluss zukünftig als Albireo Pharma auftretende Unternehmen soll noch im laufenden Jahr wesentliche Meilensteine erreichen. Hierzu gehört unter anderem der Abschluss von Phase 3 des potenziellen Blockbuster-Medikaments Elobixibat. Der Wirkstoff gegen Verstopfung ist in Japan mit EA Pharma verpartnert und konnte aus diesem Deal bis Mitte Juni bereits 31 Millionen USD an Lizenzumsätzen einfahren. Weitere 16,5 Millionen Euro sowie 3,5 Millliarden Yen könnten mit dem Erreichen weiterer Meilensteine an Albireo fließen. Darüber hinaus erhält Albireo zukünftig selbstverständlich auch Lizenzgebühren auf die Verkaufsumsätze. Wie Albireo-CEO Ron Cooper im Rahmen der Merger-Ankündigung verlauten ließ, mache man in Japan «großartige Fortschritte». «Wir denken, dass unsere Cash-Ressourcen, kombiniert mit der Stärke von Albireos Managemt-Team, es Albireo Pharma erlauben werden, entscheidende klinische Ereignisse zu erreichen», so Gemignani.

Mindestens so interessant wie Elobixibat ist der A4250-Wirkstoff, den Albireo weiterhin selbst entwickelt und zu dem im letzten Kalenderquartal nicht nur finale Phase-2-Daten, sondern auch ein wichtiges FDA-Meeting bezüglich eines Pivotal Trials anstehen. Da der konkurrenzlose Wirkstoff seltene Kinderkrankungen adressiert, hat Albireo die Chance auf einen "Priority Review Voucher" der FDA. Mit diesem enorm wertvollen "Gutschein" belohnt die US-Gesundheitsbehörde jene Unternehmen, die sich für die Entwicklung von Medikamenten zur Behandlung seltener Kinderkrankheiten einsetzen. Der Priority Review Voucher kann transferiert beziehungsweise verkauft werden, um anderen Medikamenten die schnellere Marktzulassung zu ermöglichen. Zuletzt wurde ein solcher Voucher bereits für bis zu 350 Millionen USD verkauft!

Zusätzlicher Erlös im laufenden Quartal?

Interessant ist die Verschiebung des geplanten Transaktionsabschlusses zwischen Biodel und Albireo in das vierte Quartal. Dies könnte auf einen bevorstehenden Verkauf von Biodels Diabetes-Assets hindeuten, da ein hieraus potenziell entstehender Liquiditätszufluss nicht in der Merger-Vereinbarung vorgesehen ist und der zusätzliche Erlös möglicherweise vor dem Zusammenschluss an Biodel-Aktionäre per Sonderdividende ausgeschüttet werden könnte. Hinweise auf einen geplanten Asset-Verkauf vor Merger-Abschluss gab es unter anderem auch im vorläufigen Proxy Statement aus dem vergangenen Monat. Auch das in der Folge erhöhte Handelsvolumen könnte ein Indiz sein. Klar ist: Biodel-Anleger können sich auf verdammt spannende Wochen freuen. Das Downside-Risiko erscheint hier zunächst nach wie vor stark begrenzt!

Interessenkonflikt
Der Autor dieser Publikation hält zum Zeitpunkt der Veröffentlichung Aktien des hier besprochenen Unternehmens Biodel und hat die Absicht, diese – auch kurzfristig – zu veräußern und könnte dabei insbesondere von erhöhter Handelsliquidität profitieren. Hierdurch besteht konkret und eindeutig ein Interessenkonflikt. Bitte beachten Sie unseren vollständigen Haftungsausschluss und weitere Hinweise gemäß §34b Abs. 1 WpHG in Verbindung mit FinAnV (Deutschland) unter: sharedeals.de/haftungsausschluss.

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