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Hello Pal gewinnt Huawei-Chefarchitekten

Marc Rendenbach / 10.06.16 / 13:24

Die nächste aufsehenerregende Meldung aus dem Hause Hello Pal (WKN: A2AHUG): Mit Daniel Kou wurde jetzt ein renommierter Produktentwickler an Bord geholt, der zuvor rund acht Jahre beim chinesischen Telekommunikationsriesen Huawei Technologies als Chefarchitekt für verschiedene Produktlinien verantwortlich zeichnete.

Die neueste Personalie dürfte ein klarer Beleg für das sein, was bei Hello Pal derzeit entsteht: eine Social-Networking-App, die riesigen Zuspruch erfährt und in einem enormen Tempo immer höhere Nutzerzahlen erreicht. Kou soll als Chief Technology Officer im Unternehmen ein chinesisches Programmierteam aufbauen, welches das bestehende in der Ukraine ergänzt. Die Entwicklung der Sprach-App schreitet derweil immer weiter voran. «Wir haben bereits damit begonnen, an vielen neuen Upgrades der Hello-Pal-Plattform zu arbeiten», so Kou. Die neuen Integrationen sollen die außergewöhnliche Wachstumsrate weiter erhöhen, ergänzt der neue Technikchef. Vergangene Woche erst hatte Hello Pal verkündet, innerhalb eines Jahres eine Basis von über 700.000 Nutzern aufgebaut zu haben, obwohl die iOS-Version der App gar erst zum Jahresende 2015 veröffentlicht wurde.

Hello Pal kündigt darüber hinaus die Stärkung seiner globalen PR- und Marketing-Repräsentanten an. Nach der letzten abgeschlossenen Finanzierung über 1,8 Millionen CAD soll nun erstmals auch in Werbung investiert werden. Seit unserer Erstvorstellung konnte der Aktienkurs schon rund 50% zulegen. Mit weniger als 20 Millionen Euro Marktkapitalisierung erscheint der neue Social-Networking-Star aber angesichts der Wachstumsraten weiterhin dramatisch unterbewertet. Fakt ist: Für Hello-Pal-Aktionäre stehen extrem spannende Zeiten bevor!

Interessenkonflikt
Der Herausgeber bull markets media GmbH hält zum Zeitpunkt der Veröffentlichung Aktien des besprochenen Unternehmens und hat – wie andere Aktionäre auch – eventuell die Absicht, diese – auch kurzfristig – zu kaufen oder zu veräußern und könnte dabei insbesondere von erhöhter Handelsliquidität profitieren. Die gehaltenen Aktien wurden als „Finders Fee“ für Vermittlungstätigkeiten in Verbindung mit dem Börsengang des besprochenen Unternehmens gezahlt. Hierdurch besteht konkret und eindeutig ein Interessenkonflikt. Bitte beachten Sie unseren Haftungsausschluss und weitere Hinweise gemäß §34b Abs. 1 WpHG in Verbindung mit FinAnV (Deutschland) unter: sharedeals.de/haftungsausschluss.

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